Das Hamburger Abwassergesetz

Bild einer Kläranlage - Hamburger Abwassergesetz

Grundstücksbesitzer müssen Rohre kontrollieren lassen

Tief im Untergrund liegen sie, täglich benutzen wir sie, über ihren Zustand wissen wir meist nichts – zwischen 15 000 und 20 000 Kilometer Grundwasserleitungen sind auf Hamburgs Privatgrundstücken verlegt.

Jetzt geraten diese Rohre in den Fokus der Behörden. Denn jeder Grundstückseigentümer muss bis spätestens zum 31. Dezember 2020 nachweisen, dass die Rohre dicht sind, dass kein Grundwasser eindringen, aber auch kein Abwasser austreten kann.

Notwendig ist die sogenannte Dichtheitsprüfung, weil das Hamburgische Abwassergesetz nach einer EU-Vorgabe geändert worden ist. Rund 200 000 Grundstücke sind in der Hansestadt betroffen.

Wichtig bei der Prüfung – darauf weist die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hin – ist, dass der Nachweis nur von zertifizierten Firmen anerkannt wird. Zunehmend seien in der Branche auch schwarze Schafe unterwegs, die versuchten, ihre Dienste zu meist überhöhten Preisen an der Haustür zu verkaufen, warnt BSU-Sprecher Björn Marzahn.

Bei der Untersuchung, so erklärt der Fachmann, werden die Rohre zunächst mit einer Kamera überprüft. „Wenn dabei keine optischen Mängel zu erkennen sind, reicht eine solche Prüfung schon aus“.

Bei einfachen, geraden Rohrstücken ohne Abzweigungen liegen die Kosten für eine solche Untersuchung je nach Anbieter und Rohrlänge zwischen 200 und etwa 400 Euro. „Wir empfehlen, dass sich so viele Nachbarn wie möglich zu einem Termin zusammenschließen“, sagt der Fachmann. Dadurch werde nur eine Anfahrt berechnet, und die Kosten reduzierten sich prozentual für alle Grundeigentümer. Teurer könnte es dann werden, wenn bei der optischen Untersuchung Schäden zu sehen sind, die Rohre also saniert werden müssen. Die Rechnung könnte dann schnell mehrere Tausend Euro betragen.

Während Grundeigentümer in Hamburg grundsätzlich nicht extra von der BSU aufgefordert werden, die Rohre prüfen zu lassen, werden Anwohner an Wasserschutzgebieten in einem Schreiben daran erinnert. „In Langenhorn und Billstedt sind die Briefe schon verschickt worden, in den kommenden Monaten folgen die Benachrichtigungen für Eigentümer in Harburg, Bauersberg und Curslack-Neuengamme“, so Marzahn.

Anders als bisher müssen die Grundstückseigentümer die Zertifikate über den Zustand der Rohre nicht mehr von sich aus bei der Behörde einreichen. „Sie müssen aber abrufbereit in der Schublade liegen“, so Marzahn.

Privateigentümer müssen ihre Rohrleitungen alle zwanzig Jahre überprüfen lassen, Firmen alle zehn Jahre.

In den Wasserschutzgebieten verkürzen sich diese Fristen.

Weiterführende Links

In Hamburg sind folgende Wasserschutzgebiete verbindlich ausgewiesen:

Baursberg, Billstedt, Curslack / Altengamme, Langenhorn / Glashütte und Süderelbmarsch / Harburger Berge.
Weiterführende Informationen zu den Wasserschutzgebieten in Hamburg finden sie hier.

Fristen für Abwasseranlagen ohne Nachweis – Link