Die Gasinstallation – Sie sind mitverantwortlich

Bauen Sie bei der Gasinstallation im Großraum Hamburg auf unsere Fachleute

Monteur bei Arbeiten an der Gasheizung - Gasinstallation

Auf dieser Seite informieren wir Sie über das Arbeitsblatt G 600 Technische Regel der DVGW.

Eine nach den gesetzlichen Regelungen und den DVGW-TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen (TRGI)) erstellte Gasinstallation bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gasinstallation auf Dauer.

Nach § 13 NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) ist der Anschlussnehmer (Betreiber) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperrung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Die folgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen geben dem Anschlussnehmer die notwenigen Hinweise, wie er seiner Verkehrs-Sicherungspflicht nachkommen kann.

Während des Betriebes der Gasinstallation können sich Betriebsbedingungen oder sonstige Randbedingungen auf die Sicherheit der Gasinstallation auswirken. Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und Erhaltung des betriebssicheren Zustandes sind Gasinstallationen nach den einschlägigen Betriebsanleitungen, Angaben der Bauteile- und Gerätehersteller und nachfolgenden Hinweisen bestimmungsgemäß zu betreiben und instand zu setzen.

Leitungsanlage

Innenleitungen der Gasinstallation

Die Innenleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung gehören zum Verantwortungsbereich des Betreibers.

Die Leitungen sind gegen Beschädigungen auf Grund mechanischer, chemischer   und thermischer Belastungen zu schützen.

Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.

Bei nachträglicher Verkleidung freiverlegter Innenleitungen ist für ausreichende Be- und Entlüftung der dadurch entstandenen Hohlräume zu sorgen.

Verbleibende Leitungsöffnungen (Leitungsenden- und auslässe) sind vorschriftmäßig zu verwahren – eine geschlossene Absperreinrichtung reicht nicht aus.

Bei der Nutzungsänderung von Räumen sind eventuelle Auswirkungen auf vorhandene Leitungsanlagen von einem Vertragsinstallations-Unternehmen (VIU) oder dem NB prüfen zu lassen.

Der Verlauf verdeckt verlegter Leitungen muss bekannt sein.Gasschlauchleitungen müssen spannungs-, knick- und verdrehfrei benutzt werden und dürfen wie die Geräteanschluss-Armaturen nicht übermäßiger Erwärmung ausgesetzt werden.

Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein.

Kontroll- bzw. Überprüfungszeiträume

Leitungsanlage entsprechend vorgenannten Anforderungen jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen. Dabei ist gleichzeitig auf Gasgeruch zu achten.

Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein VIU prüfen lassen.

Farbanstriche und vergleichbare äußere Arbeiten darf auch der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen selbst vornehmen; Farbanstriche bei Kunststoffleitungen sind nicht zulässig.

Erdverlegte Außenleitungen der Gasinstallation

Hinter der Hauptabsperreinrichtung erdverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Betreibers. Der Betreiber darf keine Einwirkungen auf die erdverlegte Außenleitung vornehmen oder vornehmen lassen. Das Errichten von Gebäuden (z.B. auch von Garagen oder Gartenhäusern) oder jede andersgeartete Überbauung der erdverlegten Außenleitung ist daher nicht gestattet, sofern keine weiteren Schutzmaßnahmen (z.B. Mantelrohr) ergriffen werden.

Ebenso ist das Lagern von Materialien auf der Leitungsstraße sowie das Überpflanzen mit Bäumen und Sträuchern nicht gestattet, wenn hierdurch die Zugänglichkeit und die Betriebssicherheit der Leitung beeinträchtigt wird.

Bestandspläne über den Leitungsverlauf sind vor der Inbetriebnahme der Leitungsanlage durch den Ersteller an den Betreiber zu übergeben und von diesem aufzubewahren. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig, leicht auffindbar und bedienbar sein. Hinweisschilder für Absperreinrichtungen müssen erkennbar und ablesbar gehalten werden. Feuchtigkeit an der Mauerdurchführung muss zu einer Kontrolle des Korrosionsschutzes der Gasleitung führen.

Überprüfungszeiträume

Erdverlegte Außenleitungen bei Betriebsdrücken bis 100 mbar alle 4 Jahre, bei Betriebsdrücken über 100 mbar bis 1 bar alle 2 Jahre durch ein VIU oder ein DVGW-anerkanntes Gasrohrnetz-Überprüfungs-Unternehmen entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 oder nach DVGW-TRGI auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit prüfen lassen.

Erdverlegte Außenleitungen zum Anschluss von Gasgeräten zur Verwendung im Freien alle 12 Jahre durch ein VIU auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit prüfen lassen.

Freiverlegte Außenleitungen der Gasinstallation

Hinter der Hauptabsperreinrichtung freiverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Betreibers.

Die Leitungen sind gegen Beschädigungen auf Grund mechanischer, chemischer und thermischer Belastungen zu schützen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse und Korrosionsschäden – auch an Mauerdurchführungen. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein. Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.

Überprüfungszeiträume

Leitungsanlage entsprechend vorgenannten Anforderungen jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen.

Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein VIU oder ein DVGW-anerkanntes Gasrohrnetz-Überprüfungsunternehmen prüfen lassen.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!